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Grundregeln für die Erlangung eines deutschen Führerscheins:

  • Das Mindestalter für den Besitz eines Führerscheins beträgt in unserem Land 18 Jahre;
  • Die Standardgültigkeit des deutschen Führerscheins beträgt 10 Jahre bzw. 5 Jahre, je nach Führerscheinklasse (für die Klasse B - die für normale Autos gilt - beträgt die Gültigkeit 10 Jahre);
  • Wenn Sie bereits einen deutschen Führerschein besitzen, dieser aber abgelaufen ist, kann er ohne Prüfung verlängert werden;
  • Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, kann dieser in einen gleichwertigen deutschen Führerschein umgetauscht werden, sofern das deutsche Recht dies zulässt (der Umtausch ist nicht für alle Länder erlaubt), und zwar ohne Prüfung; wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umtauschen müssen, dann ist unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, die das gesamte Verfahren, die Liste der erforderlichen Dokumente und die zu erfüllenden Bedingungen erklärt, ein Muss für Sie: Wie Sie Ihren Führerschein in einen deutschen umtauschen - das komplette Verfahren erklärt.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz (die Adresse, an der Sie in Deutschland leben) ändern, müssen Sie ihn nicht in Ihrem Führerschein aktualisieren;
  • Im deutschen Führerschein sind die Fahrzeugklassen, die Sie führen dürfen, eindeutig festgelegt.

Sie benötigen die folgenden Dokumente:

  • Original-Führerschein und eine Kopie desselben;
  • Eine Beglaubigung, die vor einem Notar beglaubigt wurde;
  • Anwohnerkarte;
  • Eine autorisierte Übersetzung des nationalen Führerscheins aus dem Herkunftsland;
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular;
  • Ärztliche Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit;
  • Eine Kopie eines einwandfreien Führungszeugnisses;
  • Zwei Passfotos in Passgröße.

Bevor wir mit unserem Leitfaden für den Erwerb eines deutschen Führerscheins beginnen, gehen wir zunächst auf die Grundlagen des deutschen Führerscheins ein.

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Wissenswertes über den deutschen Führerschein

  • Die Erneuerung eines abgelaufenen Führerscheins erfolgt ohne erneute Prüfung.
  • Wenn Sie Ihren Führerschein mit einem Automatikgetriebe machen, können Sie nicht manuell fahren.
  • Wenn Sie Ihre Adresse ändern, müssen Sie sie nicht in Ihrem Führerschein aktualisieren.
  • Der Führerschein enthält die Kategorien von Fahrzeugen, die Sie fahren dürfen.
  • Kategorien, die in 5 Jahren ablaufen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, Tr, Tb, Tv
  • Kategorien, die in 10 Jahren ablaufen: AM, A1, A2, A, B, Bl BE

Regeln für ausländische Staatsangehörige zum Erwerb eines deutschen Führerscheins

 

Im September 2014 wurden durch eine Regierungsverordnung die Regeln geändert, die ausländische Staatsangehörige, die einen deutschen Führerschein beantragen, erfüllen müssen. So müssen ausländische Staatsangehörige, die einen deutschen Führerschein erwerben wollen, als erste Bedingung seit mehr als sechs Monaten rechtmäßig in Deutschland wohnen. Andernfalls ist es ihnen nicht gestattet, einen Führerschein zu beantragen.

In anderen EU-Ländern gilt eine ähnliche Regelung: Ein Ausländer gilt als rechtmäßig in Deutschland ansässig, wenn er ein gesetzliches Aufenthaltsrecht in Deutschland hat (z. B. eine Aufenthaltserlaubnis in deutscher Sprache für Nicht-EU-Bürger oder eine Meldebescheinigung in deutscher Sprache für EU-Bürger) und sich an mindestens 185 Tagen im Jahr an einer Adresse in Deutschland aufhält, unabhängig von den Gründen: persönliche oder berufliche Bindungen. Um einen deutschen Führerschein zu beantragen, muss eine Person mehrere Dokumente vorlegen, die belegen, dass sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhält.